Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand der Veröffentlichung: 29.05.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, Apartments und sonstigen Unterkünften zur vorübergehenden Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen von Bentcrest.
1.2 Vertragspartner ist: Bentcrest Inh. Jan-Niklas Bente, Rolfsbütteler Str. 32, 38543 Hillerse, Deutschland, E-Mail: stay@bentcrest.com, Telefon: +49 15563 699420.
1.3 Diese AGB gelten insbesondere für Direktbuchungen über die eigene Buchungsseite, über das Buchungssystem von Bentcrest, per E-Mail, telefonisch, per Messenger-Dienst oder auf sonstigem direkten Wege.
1.4 Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen, insbesondere Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt oder vergleichbare Plattformen, gelten vorrangig die jeweiligen Buchungs-, Zahlungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Plattform. Diese AGB gelten ergänzend, soweit sie den Plattformbedingungen nicht widersprechen.
1.5 Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, Bentcrest stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss und Buchung
2.1 Die Darstellung der Unterkünfte auf der Website, in Buchungssystemen oder auf Buchungsplattformen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
2.2 Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald Bentcrest oder das von Bentcrest eingesetzte Buchungssystem die Buchung bestätigt.
2.4 Bentcrest ist berechtigt, Buchungen abzulehnen, insbesondere bei unvollständigen oder offensichtlich fehlerhaften Angaben, bei fehlender Zahlung, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder wenn der Aufenthaltszweck nicht mit der vertragsgemäßen Nutzung als Unterkunft vereinbar ist.
2.5 Der Gast hat keinen Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Unterkunft, sofern lediglich eine Unterkunftskategorie oder eine gleichwertige Alternative gebucht wurde. Bei Buchung einer konkret bezeichneten Unterkunft wird diese Unterkunft überlassen, soweit nicht ein wichtiger Grund eine Änderung erforderlich macht.
2.6 Buchungen können nur durch volljährige Personen ab 18 Jahren vorgenommen werden. Die buchende Person ist Vertragspartner von Bentcrest und haftet für alle mitreisenden Personen sowie Besucher nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften.
3. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei terminierter Beherbergung
3.1 Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als Wohnzwecken besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
3.2 Das vertragliche oder freiwillig eingeräumte Stornierungsrecht nach diesen AGB bleibt hiervon unberührt.
4. Preise, Gästebeiträge und sonstige Abgaben
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise.
4.2 Im Buchungsprozess, im Angebot oder in der Buchungsbestätigung kann ein Gesamtpreis ausgewiesen werden. Dieser Gesamtpreis kann neben der reinen Übernachtungsleistung insbesondere Endreinigung, Wäschepakete, Gästebeiträge, Kurbeiträge, Tourismusabgaben oder sonstige kommunale Abgaben enthalten, sofern diese als enthalten ausgewiesen oder nicht gesondert berechnet werden.
4.3 Lokal erhobene Gästebeiträge, Kurbeiträge, Tourismusabgaben oder vergleichbare kommunale Abgaben richten sich nach den jeweils gültigen Satzungen der zuständigen Stadt, Gemeinde oder sonstigen Stelle. Bentcrest ist berechtigt und, soweit einschlägig, verpflichtet, diese Abgaben zu erheben, abzurechnen und abzuführen.
4.4 Der Gast ist verpflichtet, alle für die Berechnung der Gästebeiträge, Kurbeiträge, Tourismusabgaben oder sonstigen kommunalen Abgaben erforderlichen Angaben, insbesondere Anzahl, Alter und gegebenenfalls Ermäßigungsgründe der mitreisenden Personen, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
4.5 Werden Gästebeiträge, Kurbeiträge, Tourismusabgaben oder sonstige kommunale Abgaben aufgrund fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Angaben zunächst falsch berechnet, ist Bentcrest berechtigt und verpflichtet, die Abrechnung nachträglich zu korrigieren. Zu wenig berechnete Beträge können nachberechnet werden; zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der gesamte Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Buchungsabschluss vollständig zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Bei Zahlung per Überweisung muss der Zahlungseingang innerhalb von 3 Werktagen nach Buchungsabschluss erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung unverzüglich zu leisten.
5.3 Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist Bentcrest nach vorheriger Erinnerung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Reservierung freizugeben. Bereits bestehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von Bentcrest bleiben unberührt.
5.4 Akzeptierte Zahlungsmittel ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungsvorgang. Barzahlung ist ausgeschlossen, sofern Bentcrest nicht ausdrücklich vorab etwas anderes bestätigt. Bentcrest kann einzelne Zahlungsarten jederzeit ergänzen, einschränken oder ausschließen.
5.5 Der Gast erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen, Gutschriften und sonstige buchungsbezogene Dokumente elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über das Buchungssystem, zu erhalten.
5.6 Eine Aufrechnung durch den Gast ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
6.1 Für Direktbuchungen gelten, sofern im Buchungsprozess, im Angebot oder in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart wurden, folgende Stornobedingungen:
Bei Aufenthalten von bis zu 27 Nächten ist die Buchung bis 3 Tage vor dem geplanten Anreisetag kostenfrei stornierbar. Bei einer späteren Stornierung, bei Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise fallen 90 % des auf die reine Übernachtungsleistung entfallenden Preisanteils als pauschalierte Stornokosten an.
Bei Aufenthalten von 28 Nächten oder mehr ist die Buchung bis 7 Tage vor dem geplanten Anreisetag kostenfrei stornierbar. Bei einer späteren Stornierung, bei Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise fallen 90 % des auf die reine Übernachtungsleistung entfallenden Preisanteils als pauschalierte Stornokosten an.
6.2 Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der geplante Anreisetag sowie der Zugang der Stornierungserklärung bei Bentcrest. Die Stornierung sollte in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Buchungssystem, erfolgen.
6.3 Sofern im Buchungsprozess, im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ein Gesamtpreis ausgewiesen wird, kann dieser bereits Gästebeiträge, Kurbeiträge, Tourismusabgaben, sonstige kommunale Abgaben, Endreinigungskosten, Wäschepakete oder weitere inkludierte Leistungen enthalten. Für die Berechnung etwaiger Stornokosten ist ausschließlich der auf die reine Übernachtungsleistung entfallende Preisanteil maßgeblich.
6.4 Gästebeiträge, Kurbeiträge, Tourismusabgaben, sonstige kommunale Abgaben, Endreinigungskosten, Wäschepakete sowie nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden bei einer Stornierung nicht berechnet bzw. erstattet, soweit kein Aufenthalt stattfindet und die jeweiligen Kosten noch nicht angefallen sind.
6.5 Sollte die Unterkunft im stornierten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden können, wird der dadurch erzielte Betrag auf die Stornokosten angerechnet.
6.6 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Bentcrest kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.7 Bei Buchungen über externe Plattformen, insbesondere Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt oder vergleichbare Plattformen, gelten vorrangig die dort ausgewiesenen Stornobedingungen.
7. Check-in, Check-out und Zugang
7.1 Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich eine frühere Anreise bestätigt wurde.
7.2 Die Unterkunft ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Abreise bestätigt wurde.
7.3 Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur nach vorheriger Anfrage, Verfügbarkeit und ausdrücklicher Bestätigung durch Bentcrest in Textform möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
7.4 Für einen bestätigten Early Check-in oder Late Check-out kann Bentcrest ein zusätzliches Entgelt berechnen. Die Höhe wird im Einzelfall vorab mitgeteilt.
7.5 Erfolgt der Check-out ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung später als vereinbart, kann Bentcrest einen pauschalierten Mehraufwand in Höhe von 30,00 EUR je angefangener Stunde berechnen. Weitergehende tatsächlich entstandene Schäden, insbesondere Verzögerungen bei Reinigung, Folgebelegung oder notwendige Ersatzmaßnahmen, bleiben vorbehalten. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Bentcrest kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.6 Der Zugang zur Unterkunft erfolgt in der Regel über einen Schlüsselsafe oder eine vergleichbare Zugangslösung. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
8. Personenanzahl, Mitreisende, Kinder und Besucher
8.1 Die Unterkunft darf nur von den bei der Buchung angegebenen Personen genutzt werden. Maßgeblich ist die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl.
8.2 Die zulässige Maximalbelegung richtet sich nach der jeweiligen Unterkunftsbeschreibung und Buchungsbestätigung. Für das BergStudio by Bentcrest beträgt die reguläre Maximalbelegung bis zu 3 Personen, sofern im Buchungsprozess nichts Abweichendes bestätigt wurde.
8.3 Für die Buchungs- und Preislogik gelten folgende Altersgruppen: Babys und Kleinkinder sind Personen unter 2 Jahren. Kinder sind Personen ab 2 Jahren bis einschließlich 12 Jahren. Jugendliche ab 13 Jahren werden preislich Erwachsenen gleichgestellt. Vertragspartner und buchende Person kann nur eine volljährige Person ab 18 Jahren sein.
8.4 Babys und Kleinkinder unter 2 Jahren können kostenfrei mitreisen, sofern sie bei der Buchung bzw. spätestens vor Anreise vollständig angegeben werden und kein eigenes Bett, Wäschepaket oder sonstige zusätzliche Leistung benötigt wird. Ein Anspruch auf Babybett, Hochstuhl oder sonstige Babyausstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich angeboten und bestätigt wurde.
8.5 Kinder ab 2 Jahren zählen als reguläre mitreisende Personen und werden bei der Belegung sowie bei etwaigen Zusatzgastgebühren berücksichtigt. Sofern im Buchungsprozess eine Zusatzgastgebühr vorgesehen ist, fällt diese auch für Kinder ab 2 Jahren an, soweit die entsprechende Personenanzahl erreicht wird.
8.6 Gästebeiträge, Kurbeiträge, Tourismusabgaben oder vergleichbare kommunale Abgaben richten sich unabhängig von der vorstehenden Buchungs- und Preislogik nach den jeweils gültigen Satzungen und Vorgaben des Unterkunftsortes. Der Gast ist verpflichtet, das Alter aller mitreisenden Personen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
8.7 Nicht angemeldete Übernachtungsgäste sind nicht gestattet. Werden nicht angemeldete Personen festgestellt, ist Bentcrest berechtigt, je nicht angemeldeter Person und Nacht ein zusätzliches Nutzungsentgelt bzw. einen pauschalierten Mehraufwand in Höhe von 35,00 EUR zu berechnen, soweit die Unterbringung nachträglich genehmigt wird. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Überbelegung, zusätzlicher Reinigung, Schäden oder Verstoßes gegen kommunale Melde- und Abgabepflichten, bleiben unberührt. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Bentcrest kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.8 Bentcrest ist berechtigt, bei unzulässiger Überbelegung oder bei Übernachtung nicht angemeldeter Personen den Aufenthalt aus wichtigem Grund zu beenden.
8.9 Tagesbesuch ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung von Bentcrest gestattet. Besucher haben die Hausregeln, Ruhezeiten und sonstigen Vorgaben einzuhalten. Der buchende Gast haftet für seine Mitreisenden und Besucher.
9. Meldepflichten, Gästedaten und Mitwirkungspflichten
9.1 Der Gast ist verpflichtet, alle für die Buchung, Abrechnung, Gästebeitragserhebung, Meldung und Durchführung des Aufenthalts erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig mitzuteilen.
9.2 Für deutsche Staatsangehörige besteht nach aktueller Rechtslage keine besondere bundesrechtliche Hotelmeldepflicht. Unberührt bleiben jedoch kommunale Melde-, Gästebeitrags-, Kurbeitrags- oder Tourismusabgabepflichten, soweit diese am Ort der Unterkunft gelten.
9.3 Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind verpflichtet, am Tag der Ankunft die gesetzlich erforderlichen Angaben zu machen, einen besonderen Meldeschein zu unterzeichnen und ein gültiges Identitätsdokument, insbesondere Pass oder Passersatz, vorzulegen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
9.4 Bentcrest kann die für Buchung, Gästebeitragserhebung, Online-Check-in, Abrechnung und gesetzliche Pflichten erforderlichen Daten vorab digital abfragen. Soweit zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten oder zur Identitätsprüfung erforderlich, kann Bentcrest die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments verlangen. Eine Kopie, ein Foto oder eine sonstige digitale Übermittlung eines Identitätsdokuments wird nur verlangt oder gespeichert, soweit dies rechtlich zulässig und erforderlich ist.
9.5 Kommt der Gast gesetzlichen oder vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach oder kann die Identität bzw. die abgaberechtlich erforderliche Datengrundlage nicht ausreichend geklärt werden, ist Bentcrest berechtigt, den Check-in zu verweigern oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden. Gesetzliche Ansprüche und Stornokosten bleiben unberührt.
9.6 Der Gast ist verpflichtet, Bentcrest unverzüglich über Änderungen der mitreisenden Personen, der Aufenthaltsdauer oder sonstiger für die Abrechnung und Meldepflicht relevanter Angaben zu informieren.
10. Nutzung der Unterkunft
10.1 Die Unterkunft darf ausschließlich zu privaten Beherbergungszwecken genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine andere Nutzung in Textform vereinbart wurde.
10.2 Eine gewerbliche Nutzung, Weitervermietung, Untervermietung, entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte sowie die Weitervermittlung der Unterkunft sind ohne vorherige Zustimmung von Bentcrest untersagt.
10.3 Foto-, Film-, Werbe- oder Social-Media-Produktionen mit kommerziellem Zweck sind nur nach vorheriger Zustimmung von Bentcrest gestattet.
10.4 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft, das Inventar, technische Einrichtungen, Gemeinschaftsflächen und Außenbereiche sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
10.5 Der Gast hat während des Aufenthalts für angemessenes Lüften und Heizen zu sorgen und Schäden, Störungen, Mängel oder außergewöhnliche Verschmutzungen unverzüglich an Bentcrest zu melden.
10.6 In den Unterkünften können technische Einrichtungen und Sensoren zur Sicherheit, zum Schutz der Unterkunft, zur Schadensprävention, zum Energiemanagement und zur Betriebsoptimierung eingesetzt werden. Hierzu können insbesondere Präsenzsensoren, Fenster- und Türkontakte, vernetzte Rauchmelder, smarte Heizungsthermostate, Leckage-, Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssensoren sowie Geräte zur reinen Messung der Lautstärke in Dezibel gehören. Eine Bildüberwachung innerhalb der Unterkunft, Tonaufzeichnung, Sprachaufzeichnung oder Inhaltsanalyse von Gesprächen findet nicht statt. Die eingesetzten Systeme dürfen vom Gast nicht manipuliert, abgedeckt, ausgeschaltet, entfernt oder zweckwidrig genutzt werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Bentcrest.
11. Hausregeln, Ruhezeiten und Rücksichtnahme
11.1 Der Gast verpflichtet sich, die im Gebäude allgemein geltenden Ruhe-, Sicherheits- und Nutzungsregeln sowie berechtigte Hinweise von Bentcrest, Hausverwaltung oder Gebäudeverwaltung einzuhalten, soweit diese dem Gast bekannt gemacht werden oder sich aus allgemein üblichen Rücksichtnahmepflichten ergeben.
11.2 In allen Unterkünften gelten Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sofern vor Ort keine strengeren Regelungen gelten.
11.3 Lärm, Musik, laute Gespräche, störendes Verhalten in der Unterkunft, auf Balkonen, Terrassen, Fluren, Treppenhäusern, Parkflächen oder sonstigen Gemeinschaftsflächen sind während der Ruhezeiten zu unterlassen.
11.4 Partys, Veranstaltungen, Versammlungen oder vergleichbare Zusammenkünfte sind nicht gestattet.
11.5 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Ruhezeiten, Hausregeln, Nachbarschaftsrücksicht oder das Partyverbot ist Bentcrest berechtigt, den Aufenthalt aus wichtigem Grund zu beenden. Ein Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Übernachtungen besteht in diesem Fall nicht, soweit der Gast den Grund zu vertreten hat. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Bentcrest kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Rauchverbot, offenes Feuer und Brandschutz
12.1 Alle Unterkünfte von Bentcrest sind Nichtraucherunterkünfte. Das Rauchen in der Unterkunft ist verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vaporizer, Tabakerhitzer, Shishas und vergleichbare Geräte.
12.2 Das Rauchen auf Balkonen oder Terrassen ist nur gestattet, sofern dies in der jeweiligen Unterkunft ausdrücklich erlaubt ist und Türen sowie Fenster zur Unterkunft geschlossen bleiben. Zigarettenreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht vom Balkon geworfen werden.
12.3 Offenes Feuer und offene Flammen sind in der Unterkunft, auf Balkonen, Terrassen sowie in gemeinschaftlich genutzten Bereichen untersagt. Verboten sind insbesondere Kerzen, Teelichter, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Räucherstäbchen, Öllampen, Fondue- oder Rechaud-Brenner, Gasbrenner, Campingkocher, Holzkohlegrills, Gasgrills, Einweggrills sowie vergleichbare Gegenstände oder Geräte. Zulässig sind ausschließlich elektrische Alternativen ohne offene Flamme, insbesondere LED-Kerzen.
12.4 Bei Verstoß gegen das Rauchverbot oder das Verbot offenen Feuers ist Bentcrest berechtigt, die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten zu berechnen. Dies umfasst insbesondere Sonderreinigung, Geruchsneutralisierung, Austausch von Textilien, Schäden an Inventar, Brand-, Rauch-, Ruß- oder Wachsschäden sowie etwaige Umsatzausfälle, wenn eine Weitervermietung vorübergehend nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
12.5 Für den erhöhten Reinigungs-, Prüfungs- und Bearbeitungsaufwand bei Rauchverstößen oder Verstößen gegen das Verbot offenen Feuers kann Bentcrest pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 250,00 EUR verlangen. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt Bentcrest vorbehalten. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Bentcrest kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12.6 Das Manipulieren, Abdecken, Entfernen oder Ausschalten von Rauchmeldern, Feuerlöschern, Notausgängen, Sicherheits- oder Schutzeinrichtungen ist untersagt. Der Gast haftet für daraus entstehende Schäden, Einsatzkosten und Folgekosten nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.7 Bei einem erheblichen Verstoß gegen Brandschutzvorgaben, insbesondere bei offenem Feuer, Feuerwerk, Wunderkerzen, Rauchentwicklung oder Manipulation von Sicherheitseinrichtungen, ist Bentcrest berechtigt, den Aufenthalt aus wichtigem Grund zu beenden.
13. Haustiere
13.1 Haustiere sind in den Unterkünften von Bentcrest nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich vorab eine Ausnahme bestätigt wurde.
13.2 Gesetzlich anerkannte Assistenzhunde, Blindenführhunde oder vergleichbare notwendige Begleithunde sind nach vorheriger Mitteilung und entsprechendem Nachweis zulässig, soweit keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
13.3 Wird ein Haustier ohne Genehmigung mitgebracht oder in die Unterkunft aufgenommen, ist Bentcrest berechtigt, den Aufenthalt aus wichtigem Grund zu beenden und tatsächlich entstandene Zusatzkosten, insbesondere für Sonderreinigung, Geruchsbehandlung, Schäden oder Nutzungsausfall, zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14. Schlüssel, Zugangsmittel und Inventar
14.1 Überlassene Schlüssel, Zugangscodes, Karten, Transponder, Fernbedienungen, Parkausweise oder sonstige Zugangsmittel sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
14.2 Bei Abreise sind Schlüssel und sonstige von Bentcrest benannte Gegenstände entsprechend der jeweiligen Abreiseinformation zurückzugeben bzw. in der Unterkunft an dem von Bentcrest benannten Ort zu hinterlassen. Für das BergStudio by Bentcrest ist der Schlüssel bei Abreise auf dem Tisch im Studio zu hinterlassen und die Tür zuzuziehen, sofern Bentcrest keine abweichende Anweisung erteilt.
14.3 Bei Verlust, Beschädigung oder nicht erfolgter Rückgabe von Schlüsseln, Zugangsmitteln, Fernbedienungen, Parkausweisen oder sonstigem Inventar ist Bentcrest berechtigt, die tatsächlich erforderlichen Ersatz-, Wiederbeschaffungs-, Austausch- und Folgekosten zu berechnen. Dies kann bei sicherheitsrelevanten Schlüsseln auch den Austausch von Schließzylindern oder Schließanlagen umfassen, soweit dies erforderlich und angemessen ist.
14.4 Schäden an Inventar, Ausstattung, Möbeln, Geräten, Gebäudebestandteilen oder Gemeinschaftseinrichtungen, die durch den Gast, Mitreisende oder Besucher verursacht werden, sind Bentcrest unverzüglich zu melden und nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
15. Reinigung, Abreise und Zustand der Unterkunft
15.1 Die Endreinigung ist im Übernachtungspreis oder Gesamtpreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen wird. Sie umfasst die übliche Reinigung nach vertragsgemäßem Gebrauch.
15.2 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft bei Abreise in einem ordentlichen und üblich genutzten Zustand zu hinterlassen. Dazu gehören insbesondere das besenreine Hinterlassen der Unterkunft, das Schließen aller Fenster und Türen, das Einschalten bzw. Einräumen des Geschirrspülers, sofern vorhanden, die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll nach den örtlichen Vorgaben sowie die Meldung von Schäden, Defekten oder besonderen Vorkommnissen.
15.3 Verschmutzungen, die über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen, können Bentcrest nach tatsächlichem Aufwand berechnen. Dies gilt insbesondere bei stark verschmutzten Küchen, Sanitärbereichen, Textilien, Böden, Möbeln, bei Geruchsbelastungen oder unsachgemäßer Nutzung.
15.4 Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Erstattung der Versand- und Verpackungskosten zurückgesendet. Bentcrest ist berechtigt, hierfür eine angemessene Bearbeitungspauschale zu erheben. Eine Haftung für zurückgelassene Gegenstände besteht nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
16. Schäden, Kaution und Ersatzansprüche
16.1 Bentcrest erhebt grundsätzlich keine Kaution, sofern im Buchungsvorgang nichts anderes vereinbart wird.
16.2 Der Verzicht auf eine Kaution bedeutet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Der Gast haftet für Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher schuldhaft verursachen.
16.3 Schäden sind Bentcrest unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine rechtzeitige Meldung und entstehen dadurch Mehrkosten oder Folgeschäden, kann Bentcrest diese dem Gast berechnen.
16.4 Bentcrest ist berechtigt, erforderliche Reparatur-, Ersatzbeschaffungs-, Reinigungs-, Wiederherstellungs- und Folgekosten nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen. Dazu können auch Nutzungsausfälle gehören, wenn die Unterkunft aufgrund des Schadens vorübergehend nicht vermietbar ist.
16.5 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, soweit Bentcrest pauschalierte Beträge geltend macht.
17. WLAN und Internetnutzung
17.1 Bentcrest stellt dem Gast, soweit verfügbar, einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige, störungsfreie oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit besteht nicht.
17.2 Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang nicht rechtswidrig zu nutzen. Untersagt sind insbesondere Urheberrechtsverletzungen, illegale Downloads oder Uploads, Filesharing, das Abrufen oder Verbreiten strafbarer Inhalte, Angriffe auf IT-Systeme sowie jede sonstige missbräuchliche Nutzung.
17.3 Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
17.4 Der Gast stellt Bentcrest von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch den Gast, seine Mitreisenden oder Personen beruhen, denen der Gast den Zugang ermöglicht hat, soweit der Gast die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
18. Mängel, Störungen und Mitwirkung des Gastes
18.1 Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich an Bentcrest zu melden.
18.2 Bentcrest wird sich bemühen, berechtigte Beanstandungen im Rahmen des Zumutbaren kurzfristig zu beheben.
18.3 Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beseitigen, Schäden gering zu halten und Bentcrest die Prüfung und Behebung zu ermöglichen.
18.4 Unterlässt der Gast schuldhaft eine rechtzeitige Mängelanzeige, können Minderungs-, Ersatz- oder sonstige Ansprüche ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, soweit Bentcrest durch die rechtzeitige Anzeige Abhilfe hätte schaffen können.
19. Haftung von Bentcrest
19.1 Bentcrest haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Bentcrest, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
19.2 Bentcrest haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
19.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bentcrest nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
19.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19.5 Für Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Bentcrest, insbesondere Ausfälle von Strom, Wasser, Heizung, Internet, öffentlichen Versorgungsnetzen oder witterungsbedingte Beeinträchtigungen, haftet Bentcrest nur, soweit Bentcrest diese zu vertreten hat.
19.6 Wird ein Stellplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bentcrest übernimmt keine Überwachungs- oder Obhutspflicht für abgestellte Fahrzeuge oder darin befindliche Gegenstände. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
20. Rücktritt und Kündigung durch Bentcrest aus wichtigem Grund
20.1 Bentcrest ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Bentcrest unzumutbar ist.
20.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Gast fällige Zahlungen trotz Erinnerung nicht leistet, falsche oder irreführende Angaben zur Identität, Personenanzahl, Altersgruppe, Aufenthaltsdauer oder zum Aufenthaltszweck macht, gesetzliche Melde- oder Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, die Unterkunft vertragswidrig, gewerblich, illegal oder sittenwidrig nutzt, nicht angemeldete Personen übernachten lässt, die maximal zulässige Belegung überschreitet, erhebliche Störungen, Lärm, Partys oder Verstöße gegen Ruhezeiten verursacht, gegen das Rauchverbot, das Verbot offenen Feuers oder das Haustierverbot verstößt, technische Einrichtungen oder Sensoren manipuliert, abdeckt, entfernt oder deaktiviert, Sicherheits- oder Brandschutzeinrichtungen manipuliert, Schäden verursacht oder drohende Schäden nicht meldet oder der Aufenthalt den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit, die Nachbarschaft oder das Ansehen von Bentcrest erheblich beeinträchtigt.
20.3 Bei berechtigter Kündigung aus wichtigem Grund, den der Gast zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Übernachtungen, soweit Bentcrest hierdurch ein entsprechender Schaden entsteht. Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vermietung werden angerechnet. Weitergehende Ansprüche von Bentcrest bleiben unberührt. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Bentcrest kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
21. Gutscheine, Rabattcodes und Bentcrest Honor
21.1 Gutscheine, Rabattcodes, Mitgliedsvorteile und Vorteile aus Programmen wie Bentcrest Honor können nur nach den jeweils angegebenen Bedingungen eingelöst werden.
21.2 Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
21.3 Gutscheine, Rabattcodes und Mitgliedsvorteile sind nur für den angegebenen Zeitraum, die angegebene Unterkunft, den angegebenen Buchungskanal oder den angegebenen Personenkreis gültig, sofern Einschränkungen vorgesehen sind.
21.4 Bentcrest ist berechtigt, Gutscheine, Rabattcodes oder Mitgliedsvorteile bei Missbrauch, technischer Fehlfunktion, offensichtlichem Irrtum oder Verstoß gegen die jeweiligen Einlösebedingungen abzulehnen oder zu stornieren.
21.5 Bereits bestätigte Vorteile bleiben unberührt, sofern kein Missbrauch, offensichtlicher Fehler oder Verstoß gegen die Einlösebedingungen vorliegt.
22. Datenschutz
22.1 Bentcrest verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes zur Durchführung der Buchung, Zahlungsabwicklung, Kommunikation, Abrechnung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Gästebeitragserhebung, Verwaltung des Aufenthalts sowie, soweit einschlägig, zum sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb technischer Einrichtungen und Sensoren in der Unterkunft.
22.2 Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Bentcrest, die unter https://www.bentcrest.com/datenschutz abrufbar ist.
22.3 Soweit externe Zahlungsdienstleister, Buchungssysteme, Plattformen oder technische Dienstleister eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Datenschutzinformationen.
23. Verbraucherstreitbeilegung
23.1 Bentcrest ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
24. Schlussbestimmungen
24.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Bentcrest.
24.3 Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Bentcrest.
24.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
24.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

